Arbeitsrecht: Kündigungsschutz in der Schwangerschaft

Der Kündigungsschutz in der Schwangerschaft ist ein wichtiger Bestandteil des Arbeitsrechts. Er schützt Schwangere vor Diskriminierung und Kündigungen aufgrund ihrer Schwangerschaft. Kündigungen einer Frau während ihrer Schwangerschaft sind ausgeschlossen, § 17 Abs. 1 Mutterschutzgesetz (MuSchG). Aber wann beginnt der Kündigungsschutz in der Schwangerschaft?

Der Schwangerschaftsbeginn kann rückwirkend bestimmt werden – und zwar indem 280 Tage vom voraussichtlichen Entbindungstermin zurückgerechnet wird, sollte die Schwangere zum Kündigungszeitpunkt selbst noch nichts von der Schwangerschaft gewusst haben. Das geht aus einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts in Erfurt (Az: 2 AZR 11/22) hervor, über die unter anderem der Fachverlag Haufe.de berichtet.

Der Kündigungsschutz für Schwangere ist ein wichtiger Bestandteil des Arbeitsrechts, der es Schwangeren ermöglicht, ihre Arbeit aufrechtzuerhalten, ohne befürchten zu müssen, dass sie aufgrund ihrer Schwangerschaft gekündigt werden. Er beginnt im Normalfall in dem Moment, in dem die Schwangerschaft dem Arbeitgeber bekannt gegeben wird, und endet 4 Monate nach der Entbindung.