Vorstellungsgespräch: 5 Fragen, die Sie nicht beantworten müssen

Sie müssen nur Fragen beantworten, die für die ausgeschriebene Stelle relevant sind. Unzulässig sind daher in den meisten Fällen folgende Fragen:

  1. Liegt bei Ihnen eine Schwangerschaft vor?
  2. Sind Sie Partei- oder Gewerkschaftsmitglied?
  3. Sind Ihre Vermögensverhältnisse geordnet?
  4. Welcher Religion gehören Sie an?
  5. Sind Sie Raucher oder Nichtraucher?

Aber wie reagieren Sie am besten auf eine solche Frage?

Tipp: Sie sollten Ihren Interviewpartner nicht darauf hinweisen, dass seine Frage unzulässig ist. Allerdings ist auch ein Schweigen nicht anzuraten, da dies sicherlich zu Misstrauen beim Gesprächspartner und dann zur Absage führen würde. Bereiten Sie eine taktisch kluge Antwort vor. Diese darf, allerdings nur bei unzulässigen Fragen, sogar gelogen sein. Dies hat das Bundesarbeitsgericht mehrfach so entschieden (siehe Recht zur Lüge).

Vorsicht: Lügen Sie bei einer zulässigen Frage, so droht Ihnen eine fristlose Kündigung oder die Anfechtung des Vertrages wegen arglistiger Täuschung.

Viel Erfolg bei Ihrer Bewerbung!

Hinweis: Rechtsberatung, auch in Fragen des Arbeitsrechts, ist laut Rechtsberatungsgesetz fachkundigen Personen wie z.B. Rechtsanwälten vorbehalten. Eine Rechtsberatung war mit dieser Form der Berichterstattung nie verbunden.